Umweltbezogene Sorgfaltspflichten – Extraterritorialer Umweltschutz durch Inpflichtnahme europäischer Unternehmen
Das Dissertationsprojekt untersucht, ob und wie man eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für deutsche bzw. europäische Unternehmen schaffen könnte, durch die diese verpflichtet werden, die Einhaltung von Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu überprüfen.
Kernstück der Arbeit ist eine Untersuchung des Normbestands an extraterritorial wirkenden Sorgfaltspflichten. Beispiele für relevante Normen sind die europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), die Konfliktmineralienverordnung und die CSR-Richtlinie. Einen Referenzrahmen bietet auch das französische Recht: Die 2017 verabschiedete Loi de Vigilance sieht vor, dass große französische Unternehmen eine Sorgfaltspflicht für ihre wirtschaftlichen Beziehungen ins Ausland trifft, die nicht nur die Einhaltung von Menschenrechten, sondern auch die Vermeidung von Umweltschäden beinhaltet.
Die Arbeit setzt sich schließlich mit aktuellen Entwürfen und Vorschlägen umweltbezogener Sorgfaltspflichten in Deutschland auseinander, sei es von Regierungsseite als auch der „Initiative Lieferkettengesetz“.
2014 – 2016
Rechtsreferendariat in Köln, Berlin und Kapstadt
2008 – 2014
Rechtswissenschaften, Universitäten Münster und Saragossa
Lena Volles: Deutschlands „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ – Meilenstein oder Papiertiger, in: Rühmkorf (Hrsg.), Nachhaltige Entwicklung im deutschen Recht – Möglichkeiten und Grenzen der Förderung, 2018, S. 57 ff.